1. 29. Oktober 1923 wurde deutsche Rundfunk -- der "Funk-Stunde AG Berlin" eröffnet.
2. 1929 wurde die erste drahlose Fernsehsendung übertragen.
3. 1939 wurde das Abhören ausländischer Sender verboten.
4. 1953 wurde die Fernsehgebühr von 5 DM im Monat eingeführt.
5. 1961 wurde die Fernsehanstalt "Zweites Deutsches Fernsehen,ZDF" errichtet.
6. 1991 wurde der Rundfunkstaatvertrag im vereinten Deutschland unterzeichnet.
1. 29. Oktober 1923 wurde deutsche Rundfunk -- der "Funk-Stunde AG Berlin" eröffnet.
2. 1929 wurde die erste drahlose Fernsehsendung übertragen.
3. 1939 wurde das Abhören ausländischer Sender verboten.
4. 1953 wurde die Fernsehgebühr von 5 DM im Monat eingeführt.
5. 1961 wurde die Fernsehanstalt "Zweites Deutsches Fernsehen,ZDF" errichtet.
6. 1991 wurde der Rundfunkstaatvertrag im vereinten Deutschland unterzeichnet.